Vergaberichtlinien

Anhang zur Satzung: Vergaberichtlinien zur Preisverleihung des Fördervereins des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung

Wie aus dem Titel des Fördervereins hervorgeht, sollen mit diesem Preis nicht Tierschützer und Tierrechtler geehrt werden, die ihre Motivation, ihre Arbeitskraft und ihre Geldmittel eingebracht haben, um einzelnen Haustieren ein besseres Leben zu ermöglichen oder um Tierheime, Zoos u.ä. zu unterstützen, sondern es sollen grundsätzliche strategische Überlegungen und Handlungen gefördert werden, die geeignet sind, zu einer Minderung des Leidens von Milliarden von Tieren (vor allem von sogenannten Nutztieren und Versuchstieren) aktuell und zukünftig beizutragen. Es steht jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, sich im Rahmen eines offenen Verfahrens um die Preisvergabe zu bewerben.

Beispiele für eine Preiswürdigkeit im Sinne dieser Vergaberichtlinien sind: die Arbeit von PETA (der weltweit größten Tierrechtsorganisation, gegründet von Ingrid Newkirk), das Carnism-Network (Prof. Melanie Joy) und die Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt (intensive Bemühungen um Abschaffung der Massentierhaltung). Preiswürdig wäre z.B. auch eine erfolgreiche Kampagne zum EU-weiten Verbot der nachgewiesenen und dokumentierten Qualzucht von „Big-Six-Puten“.

In den jeweiligen Mitgliederversammlungen des Fördervereins wird über die zukünftigen Preisvergaben entschieden werden. Die 1. Mitgliederversammlung wird am 27.05.2015 im Hollywood-Media-Hotel in Berlin stattfinden.

Wittlich, den 13.01.2015

(Dr. med. Walter Neussel – 1. Vorsitzender des Fördervereins des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung)

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